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Wein

Weil immer mehr Wein in Supermärkten gekauft wird, steigt die Bedeutung des Flaschenlabels. Für die Weinwahl haben Angaben zu Rebsorte, Jahrgang und Herkunft einen besonderen Stellenwert: Sie beschreiben den Geschmack wesentlich. Weinkenner bilden aus relevanten Informationen Schnittmengen und rekonstruieren so das Geschmacksbild. Das Ergebnis hängt sowohl vom Wissensstand des Konsumenten, als auch von der Stimmigkeit des deutschen Weingesetzes ab. Letzteres zeigt, zumindest aus Konsumentensicht, erhebliche Schwächen.

Sie heißen Barbara Wengert, Josef Jaschek oder Günter Oppmann und trinken gerne Wein. Ihr Wunsch: Deutsche Weine nach Flaschenetikett auswählen können. Längst fordern auch viele Weinprofis ein besseres Weinrecht, das, möglichst intuitiv, Aufschluss über Geschmack und Qualität des Weines in der Flasche ermöglicht.

Weil immer mehr Wein in Supermärkten und bei Discountern gekauft wird, steigt die Bedeutung des Etiketts als Informationsquelle und Entscheidungshilfe.

Kritiker meinen, das Bezeichnungssystem deutscher Qualitätsweine sei viel zu kompliziert. Zu den Gegnern des Weinrechts zählen nicht nur frustrierte Konsumenten, sondern auch viele Weinerzeuger. Inzwischen haben die Weinbauverbände reagiert und eigene Bezeichnungssysteme mit neuen Begriffen wie Classic, Selection oder erstes Gewächs entwickelt. Die Begriffsvielfalt hat also zugenommen und - die Verwirrung wahrscheinlich auch.

Deutsche Etiketten enthalten reihenweise Fachvokabular. Einige dieser Begriffe haben für die Weinauswahl einen hohen Stellenwert: Rebsorte, Jahrgang und Herkunft. Ein Beispiel: Auf dem Etikett einer schlanken Schlegelflasche vom Weingut Gunderloch aus Nackenheim steht in großen Lettern geschrieben "Riesling, 2002, Rheinhessen".
Weinkenner rekonstruieren das Geschmacksbild mit einer raffinierten Methode. Sie bilden Schnittmengen. Das geht so:

1.Schritt: Wie schmeckt Riesling? Die Rebe ergibt subtile Weißweine mit fruchtiger Säure. Das Aromenspektrum spannt sich von Zitrusfrüchten bis hin zu Dörrobst.

2. Schritt: Schnittmenge aus Sorte und Herkunft bilden. Riesling aus Rheinhessen besitzt einen individuellen Charakter. Weinexperte Prof. Dr. Karl Röder erkennt Rheinhessen-Riesling an dessen Frische. Typisch sei die feine Frucht und rassige Säure. Zum Vergleich: Riesling aus der Pfalz schmeckt fruchtig und vollmundig und zeigt dabei viel Spiel.

3 Schritt: Die Schnittmenge aus der Schnittmenge berücksichtigt nun auch den Jahrgang. Weißweine aus der Ernte 2002 sind reintönig, aber  säurebetont. Die Aromen bewegen sich im Bereich von Zitrusfrüchten Grapefruit) bis hin zu Südfrüchten (Aprikose). Voila, hier ist also das Ergebnis: Säurebetonter Weißwein mit feiner Frucht. Aromen von Grapefruit bis Aprikose.

An dieser Stelle noch ein Tipp:
Der Alkoholgehalt steht immer auf dem Etikett. Das ist Pflicht. Je süßer die Trauben (Kabinett, Spätlese, Auslese) desto höher ist der potentielle Alkohol. Abweichungen nach unten deuten darauf hin, dass unvergorener Zucker vorhanden sein muss, der Wein also nicht trocken schmeckt. Der Riesling in unserem Beispiel ist eine Spätlese mit 9 Volumenprozent Alkohol. Wäre der Wein durchgegoren, hätte er mindestens 11,4 Volumenprozent. Die Spätlese besitzt also unvergorenen Restzucker und schmeckt mehr oder weniger süß. Hilfreich ist die Methode deshalb, weil das Weingesetz Geschmacksangaben auf dem Etikett nicht zwingend vorschreibt.

Die Rückschlüsse können dadurch präzisiert werden, dass weitere Selektionskriterien in die Auswahl einfließen: Einzellage und die persönliche Handschrift des Winzers zum Beispiel. Es müssten dann weitere Schnittmengen gebildet werden.
Zugegeben, der Weg ist mühsam und es gibt Unwägbarkeiten. Einerseits hängt die Qualität der Schlussfolgerung vom aktuellen Wissensstand ab, andererseits ist das Deutsche Weingesetz unstimmig: Zum Vorteil der Winzer und Nachteil der Konsumenten! Wichtige Angaben auf dem Etikett sind Jahrgang, Sorte und Lage. Sie müssen nur zu 85 Prozent mit dem Inhalt der Flasche übereinstimmen. Ein weiteres Ärgernis: Die Anforderung, die das Weinrecht an Qualitätswein stellt, ist viel zu gering. Deshalb gibt es Spätlesen, die nur 1,40 Euro wert sind und andere, die 14 Euro erlösen. Auch die vom Weingesetz festgesetzten Höchsterträge entpuppen sich als Mogelpackung. Ziel der Mengenbegrenzung ist laut Gesetz die "Steigerung der Weinqualität". Gleichzeitig hält der Gesetzgeber für die Winzer eine Hintertüre offen, denn: "unter bestimmten Bedingungen können die Werte überschritten werden und die Übermengen zur Vermarktung frei gegeben werden".

Laurentius Kollmann
(Chefredakteur VOICE-OF-WINE)
http://www.voice-of-wine.com/

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