Wurde ein Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete als Grundwein verwendet, darf sich der daraus entstandene Sekt nach Durchlaufen der Prüfungen Qualitätsschaumwein b.A. - heißt bestimmter Anbaugebiete, und das Gebiet, zum Beispiel Baden, muss aufgeführt werden - oder auch Sekt bA. nennen.
Die Flaschengärzeit muss mindestens neun Monate betragen. Eine weitere Steigerung ist der Winzersekt. Es ist das individuelle Erzeugnis des jeweiligen Winzerns oder der Winzergenossenschaft. 100 % der Trauben müssen aus eigenem Anbau kommen, und der Weinerzeuger muss den Sekt selbst hergestellt haben. Winzersekte werden oft ,,brut", das heißt mit einem Zuckergehalt bis 15 g/l angeboten, oder als ,,extra brut", wenn de Zuckergehalt bis 6 g/l liegt.
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http://www.best-of-baden
Dieter Simon / koestlichkeiten.de