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Das Weltgenusserbe Bayerns: Bier, Wurst und Meerrettich.
Bild: Bayerischer Brauerbund

Bayerisches Bier von der EU geschützt

Die Europäische Union fördert in den kommenden drei Jahren Informations- und Absatzfördermaßnahmen für die fünf herkunftsgeschützten bayerischen Produkte Bayerisches Bier, Allgäuer Emmentaler und Allgäuer Bergkäse, Nürnberger Bratwürste und Bayerischer Meerrettich mit insgesamt 550.000 €.
Das Gemeinschaftsprojekt unter dem Titel "Weltgenusserbe Bayern", mit dem die Vermarktung herkunftsgeschützter Produkte aus dem Freistaat vorangebracht werden soll, ist jetzt als bundesweit einziges Absatzförderungsprogramm von der EU-Kommission genehmigt worden.
Der Antrag auf Förderung dieser gemeinsamen Kampagne wurde maßgeblich durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den zuständigen Fachminister Helmut Brunner unterstützt. Für den Minister ist die Entscheidung der EU-Kommission eine Bestätigung der bayerischen Strategie, auf den Herkunftsschutz von Leitprodukten zu setzen: "Es ist uns gelungen, wichtige Fördergelder nach Bayern zu holen, mit denen wir gezielt für unsere geschützten Spezialitäten werben."

Die amtierende Bayerische Bierkönigin Franziska sieht dieses Bemühen um ihr Produkt gerne.
Bild: Bayerischer Brauerbund

Träger der Initiative sind neben dem Bayerischen Brauerbund der Milchwirtschaftliche Verein Allgäu-Schwaben, der Schutzverband Nürnberger Bratwürste und die Schutzgemeinschaft Bayerischer Meerrettich.
Nach EU-Vorgaben können Informations- und Absatzfördermaßnahmen von Mitgliedsstaaten, die das Ansehen landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei den Verbrauchern steigern, von der EU zu 50 Prozent gefördert werden. Die nationale Kofinanzierung durch den Freistaat beträgt 30 Prozent, der Anteil der beteiligten Wirtschaftsverbände liegt bei 20 Prozent. Antragsberechtigt sind ausschließlich repräsentative Branchen und Dachverbände/Schutzgemeinschaften, für "Bayerisches Bier g.g.A." allein der Bayerische Brauerbund, der bereits 1992 die Eintragung der Bezeichnung Bayerisches Bier als geschützte geographische Angabe beantragt und diesen Schutz nach einem ebenso langwierigen wie aufwändige Verfahren schließlich 2001 erreicht hat.
Die EU-Kommission hat aktuell insgesamt 19 Programme aus 14 Mitgliedsstaaten genehmigt.
Einschließlich der Mittel des Freistaats und der beteiligten Verbände stehen in den kommenden drei Jahren damit 1,1 Mio. Euro für Informations- und Absatzfördermaßahmen rund um die 5 geschützten Produkte zur Verfügung.
 



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